AGB

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

 

I. Liefer- und Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

II.        Angebote, Preise

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Angebote und Preise freibleibend ab Lager Neu Wulmstorf zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die im Internet, Prospekten u. ä. Unterlagen enthaltenen produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, es sei denn, sie sind für den Käufer nicht zumutbar.

III.      Bestellungen, Schriftform

Mündliche, schriftliche oder elektronische Bestellungen werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns verbindlich. Lieferschein und Rechnung stehen der Auftragsbestätigung gleich, sofern diese nicht vorab separat erfolgt. Im Falle einer elektronischen Bestellung werden wir zusätzlich dem Besteller unverzüglich den Zugang seiner Bestellung auf elektronischem Wege bestätigen.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Im Falle einer nicht vom Besteller zu vertretenden Lieferverzögerung kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Abnahme für ihn unzumutbar ist, spätestens aber nach sechs Wochen nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins.

Tritt eine Verzögerung der Lieferung durch von uns nicht zu vertretenden Umständen ein, insbesondere Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches, wie z.B. höhere Gewalt und nicht rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung, sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers berechtigt, die Lieferung auf die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden solche Störungen unverzüglich anzeigen.

IV.       Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen.

Eingehende Beträge werden zunächst auf Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Diskontfähige Wechsel und Schecks werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen sind kundenseitig zu erstatten und sofort fällig.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.  Für alle Zahlungen im Verzug berechnen wir dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers nicht nur unerheblich mindern, sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Restforderungen, auch solche aus anderen Geschäften, ohne Berücksichtigung der Laufzeit eingenommener Wechsel, Annahme von Schecks, etwaiger Valutierungs- oder Stundungsvereinbarungen und eventuell vorliegender Sicherheiten sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu erbringen.

Eine Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn fällige Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

V. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehender Forderungen einschließlich etwaiger Refinanzierungswechsel unser Eigentum.

Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum auch als Sicherung unserer Saldoforderung.

Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung zu.

Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit unserer Forderungen und in Höhe an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Zu anderen Verfügungen, insbesondere Sicherungsübereignungen und Verpfändungen, ist er nicht berechtigt. Pfändungen und Beschlagnahmungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich bekannt zu geben. Soweit unsere Gesamtforderungen zu mehr als 120% nachhaltig gesichert sind, werden wir überschüssige Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freigeben.

VI.       Gewährleistung, Haftung

Etwaige Beanstandungen der Lieferungen und Leistungen müssen uns gegenüber unverzüglich nach Lieferung, spätestens aber binnen sieben Tagen, geltend gemacht werden. Soweit der Mangel auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar ist, ist die Mängelrüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels geltend zu machen.

Im Falle von Mängeln sind wir nach Wahl des Bestellers zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Um eine zügige und reibungslose Abwicklung des Schadenfalles gewährleisten zu können, benötigen wir eine schriftliche Schadensmeldung und Duplikat der Frachtpapiere ggf. mit Abschreibung des Frachtführers. Warenrücksendungen, die nicht vorab mit uns vereinbart wurden, werden nicht entgegengenommen.

Zu Schadenersatzansprüchen ist der Besteller im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur berechtigt, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese vorhersehbar waren und auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

VII. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass Daten über Geschäftsvorfälle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und innerhalb des Unternehmens an zentraler Stelle verarbeitet werden.

VIII. Abtretungsverbot

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Besteller nicht.